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motoerwolfMit VHS hat das wenig zu tun, die Filme waren schon im Kino gekürzt. Und Italowestern hatten ihre Zeit so ungefähr von 1965 – 1975. Unsere Meinungen zu §131 StGB (u.ä.) sind nah beieinander, evtl. habe ich mich da missverständlich ausgedrückt. Jugendschutz ja, Zensur nein. Wer Erwachsen ist, sollte (fast) alles schauen dürfen.
Mit VHS hat diese Unsitte noch zugenommen. Ich will den Film in der vom Regisseur bestimmten Fassung sehen. Weder Produzenten, der Verleih, die Zensur oder irgendwelche besorgten Bürger sollten daran herumpfuschen. Das absolute Grauen, wenn Anzug- auf Bedenkenträger treffen und gemeinsam Künstler spielen. Dieses Gesindel.
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Come with uncle and hear all proper! Hear angel trumpets and devil trombones. You are invited.