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pfingstluemmel
motoerwolfGewalt wurde zwar auch oft geschnitten, aber auch sehr oft recht viel Handlung. Ganze Nebenstränge letzterer fehlen häufig. Daher auch die teilweise so deutlichen Laufzeitunterschiede. Zehn Minuten sind keine Seltenheit, es kommen auch zwanzig und mehr vor. @Jugendschutz: Darüber lässt sich reden. Gewisse Dinge, u.a. auch Filme, dürfen meiner Meinung nach schon einem erwachsenen Publikum vorbehalten sein. Dieses aber sollte so wenig wie möglich gegängelt werden. Das heißt, Filme, bei deren Herstellung gegen Gesetze verstoßen wird (bestimmte Arten der Pornografie, echter Snuff, so es den denn geben sollte), dürfen gerne verboten bleiben. Alles andere sollte radikal freigegeben werden. Am besten zusammen mit den meisten Drogen.
Je nach Laufzeit des Films, waren Handlungskürzungen im VHS-Zeitalter auch einfach kommerzielle Entscheidungen der Verleihfirmen. Einmal, um günstigere ( = kürzere, damit billigere) Tapes in die Videotheken zu stellen, und andererseits, um Action in den Mittelpunkt zu stellen: Das genügsamere Publikum zu erfreuen. Mit Aufkommen der DVD hat sich das nach und nach erledigt, wenn es im ersten Jahrzehnt (sogar bis heute) unrühmliche Ausnahmen gab. Bei den Gesetzen bin ich nicht ganz bei dir, denn §131 des StGB ist einfach (vor allem nach der Verschärfung, Anfang der 2000er) ein supernerviges Werkzeug der Erwachsenenbevormundung.
Mit VHS hat das wenig zu tun, die Filme waren schon im Kino gekürzt. Und Italowestern hatten ihre Zeit so ungefähr von 1965 – 1975.
Unsere Meinungen zu §131 StGB (u.ä.) sind nah beieinander, evtl. habe ich mich da missverständlich ausgedrückt. Jugendschutz ja, Zensur nein. Wer Erwachsen ist, sollte (fast) alles schauen dürfen.
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And all the pigeons adore me and peck at my feet Oh the fame, the fame, the fame