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Das mit dem Käuferschutz habe ich ein paar mal bei Ebay-Versteigerungen machen müssen, früher war das fast schon zu einfach (für den Käufer), weswegen ich als Verkäufer selten Paypal eingestellt habe. Rein vom „normalen Verfahren“ her: Wenn ein Käufer ruhig und mit Argumenten Platten bemängelt, dann überlege ich mir als Verkäufer zumindest ein Angebot (genau, Rabatt zB), um den Käufer zufrienden zustellen. Ich finde, du bist da im Recht (also auch ohne formales Recht zu bemühen). Wenn der Verkäufer jede Möglichkeit ablehnt, also auch keine Rücknahme anbietet (was er als Profi machen müsste – Portokosten bei Wert 40€+ müsste er auch tragen), dann ist der Käuferschutz dein Freund. Bei Paypal auf der Website beantragen (wie das aktuell genau geht, weiß ich nicht. aber du musst wohl die Transaktion aufrufen).
Was die Bewertungen angeht: vielleicht hat er einen schlechten Tag gehabt. Oder bisher an Freunde verkauft. Bei 200 Bewertungen ist das noch nicht so aussagekräftig.
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If you talk bad about country music, it's like saying bad things about my momma. Them's fightin' words.