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Na, wenn die Querdenker gegen das Copyright verstoßen haben, ist das natürlich aufs Schärfste zu verurteilen.
nicht_vom_forumBei Fällen wie dem von redbeansandrice genannten Professor hätte man in Deutschland eine Abmahnung ausgesprochen, der (angestellte) Dozent hätte sich entschuldigt und der Fall wäre abgehakt gewesen – man hätte ihm wahrscheinlich gar nicht gerichtsfest kündigen können.
Ich hoffe, in einem solchen Fall hätte man den Beschwerdeführern klar gemacht, daß sie einen an der Klatsche haben. Es gibt kein Schutzrecht gegen ähnlich klingende Worte. Hätte der Professor „Schön‘ Abend noch“ gesagt, und die Studenten „Arschloch“ verstanden, wäre das auch kein Grund für eine Abmahnung. „Nogger“ von Langnese wurde bisher auch noch nicht umbenannt. Und das Zeug ist immerhin mit kakaohaltiger Fettglasur überzogen.
Die Behauptung, das chinesische Füllwort würde in Wahrheit ganz anders ausgesprochen, halte ich auch für schwer belegbar. Es gibt in China vermutlich auch Hunderte von Dialekten und Sprachfärbungen.
zuletzt geändert von reino--
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