Re: Böhse 0nkelz

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ragged-glory

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RollingStonesIch bin Student und muss dementsprechend gar nichts.

Na, das ist aber nicht gerade die feine Art, Deine Sippe derart zu verunglimpfen. Übrigens, kennst Du das:

§ 15 BAföG(2) Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit – geleistet, bei Studiengängen jedoch grundsätzlich nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer nach § 15a.

BaföG VwV zu § 15 BAföGZu Absatz 2

15.2.1 Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, solange der Auszubildende aus einem von ihm zu vertretenden Grund die Ausbildungsstätte nicht besucht.

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