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Ich verstehe eben nicht, wenn der NYT-Artikel kritisiert wird. Wie ich das sehe, geht es dabei um zwei Aspekte:
Erstens muss das, was die Zeitung schreibt, stimmen oder zumindest plausibel belegbar sein. Das gilt für jeden Bericht, so auch hier. Im vorliegenden Fall gibt es sieben Belastungszeuginnenaussagen, dazu weitere Zeugenaussagen und offenbar umfangreiche Korrespondenzen. Das ist ziemlich viel. Natürlich braucht eine Zeitung keine gerichtsfeste Beweislage. Es reicht für die Berichterstattung eine seriös recherchierte Verdachtslage.
Zweitens stellt sich die Frage, ob das Recherchierte berichtenswert und von öffentlichem Interesse ist oder rein privat. Auch das scheint mir hier recht eindeutig: RA ist nicht nur eine öffentliche Person, er hat auch seine Rolle als Künstlerinnenfoerderer öffentlich zelebriert. Da ist die Frage, was wirklich hinter der prestigetraechtigen öffentlichen Fassade steckt, natürlich legitim. Dass es hier um gesellschaftlich hochrelevante Fragen geht, Geschlechterverhaeltnisse und Machtverhältnisse insbesondere, kommt noch hinzu.
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