Antwort auf: ZOLL

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flashbackmagazine

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In Unkenntnis des Preises des betreffenden Artikels: wenn der < 22 EUR liegt, also kein Zoll & Co. zu bezahlen ist, und es sich um keinen „bösen“ Artikel handelt, komme ich mit „meinem“ Zollamt immer in der Form klar, dass ich die Unterlagen wie z.B. Rechnung per eMail oder Telefax übermittele.

Wenn der Gesamtwert aller seiner gelieferten Artikel aber darüber liegt, halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass man Dich trotz „Ersatz-Status“ darauf festzunageln versucht.

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