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Eine Regelfrage: Darf man auch Cover einsetzen, bei denen man das Original nicht exakt fixieren kann? Ich habe heute abend schon bestimmt zum 5. Mal erlebt, dass ich nicht herausfand oder dass auch bei Fachleuten unklar ist, wer den Song als erstes veröffentlicht hat. Oft besteht auch die Schwierigkeit, dass es sich um einen Song handelt, der als Volkslied, Bluesstandard oder „Gassenhauer“ schon im 19. Jahrhundert oder zu Beginn des 20. Jahrhunderts gut bekannt war. Genau genommen ist dann doch auch die früheste bekannte Aufnahme auf Tonträger kein Original. Was macht man in solchen Fällen (bisher habe ich, wenn solche Probleme bei meinen Recherchen auftraten, darauf verzichtet, entsprechende Tracks einzusetzen)?
Noch eine Frage: Was macht man bei Tracks, die eindeutig ein Cover sind, bei denen dies aber verschwiegen wird (z. B. ist auf der Original-Single nur ein Komponist angegeben, der für den covernden Künstler arbeitete – oder der Künstler selbst -, nicht aber der (ursprüngliche) Komponist des Originals)? Ein Beispiel, das ich nenne, da ich es eh kaum einsetzen würde, ist Etta James‘ „That’s All“ von 1955. Offenbar ein hartes Rock’n’Roll-Cover des gleichnamigen Klassikers von Sister Rosetta Tharpe. Der Text unterscheidet sich zwar, aber die Melodie des Originals ist deutlich herauszuhören. Im Gegensatz zur Originalveröffentlichung von 1938 ist Sister Rossetta Tharpe aber nicht als Songwriterin angegeben, sondern nur ein Komponistenduo, das damals für die Plattenfirma, bei der das Etta James-Cover erschien, offenbar sehr aktiv war.
zuletzt geändert von minos--