Re: Böhse 0nkelz, Loreley am 18.07.2003

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dock

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Unter www.saaronkelz.de finden wir das Liedchen „Bullenschwein“, dem wir entnehmen können „Dicke Knarre umgeschnallt, Mann was bist Du stark. Ich treff Dich in der Strassenbahn, Da scheißt Du Dir die Hosen voll, …. doch sonst bist Du das größte Schwein, Polizei Dein Freund und Helfer, schlag sie tod und helf Dir selber..“! Männliche Drohgebärde gegenüber Polizeibeamten als Stellvertreter des staatlichen Gewaltmonopols mit dem Impetus „warte nur, bis ich Dich mal alleine treffe!“

Das „Lied“ „Türken raus“ lautet: „Türken raus …., alle Türken müssen raus, Türkefotze unrasiert, Türkenfotze, Türkenpack, raus aus unserem Land, Geht zurück nach Ankara, denn Ihr macht mich krank, Nadelstreienträger, Plastiktütenträger, Altkleidersammler und Bazillenträger.“

Das „Lied“ „Deutschland den Deutschen“: „Deutschland versinkt in Schutt und Dreck, Und Ihr, Ihr Schweine, Ihr seht einfach weg. Die Bullen werden den Aufstand schon niederschlagen, immer nur draufhaun, ohne zu fragen, lange genug ham´ wir mit angesehen wie unsere Städte zugrundegehen, Deutschland den Deutschen, jetzt ist ein Aufruhr in unserem Land, die Kids von der Straße haben sich zusammgetan, skinheads ist Zusammenhalt, Gegen Euch und Eure Kanakenwelt, Die Zeiten von Liebe sind jetzt vorbei, Gewalt ist das Mittel gegen Ausbeuterei, Wir ham´ es satt, vor Eurch zu kriechen, Dazu ham´ wir keine Lust, wir haben ein bess´res Leben verdient Doch bis jetzt ham immer die Kanaken gesiegt“.

In verschiedenen Liedern beteiligen sich die Kläger am Kulturkampf gegen Unmännliches, Undeutsches, Weiches, für das die Neue Deutsche Welle oder die Hippies Synonyme sind. Hippie ist so eine Art Schimpfwort in den Augen der Kläger. Wir fügen – nur für das Gericht – den Ausdruck aus dem Internet als Anlage KE 1 bei.

Das nationaldeutsche Gehabe können wir erkennen in dem Lied „Mexico ´86“, in dem die Kläger „unsrem Gegner vor die Füße pissen“ wollen. Die Platte wird noch heute auf der offiziellen Homepage der Kläger angeboten.

Als Anlage KE 2 fügen wir die Textmitschnitte von „Der nette Mann“, einer Platte der Kläger vom Jahre 1984 bei. Diese Platte ist voller Preisungen von einsamen wölfischen Männern, Skinheads, Deutschland und den Deutschen usw.

Einen Überblick über das „künstlerische Schaffen“ der Kläger vermag sich die Kammer unter http://www.gazer.virtualave.net/Musik/musikza.html verschaffen. Wir fügen einen Ausdruck der Plattencover der Jahre als Anlage KE 3 bei.

Als Anlage KE 4 fügen wir die Texte der 95´er Platte „Hier sind die Onkelz“ bei, als Anlage KE 5 die Texte der 93´er Platte „Weiss“ bei; und als Anlage KE 6 die Texte der 93´er Platte „Schwarz“, als Anlage KE 7 die Texte der Platte „E.I.N.S.“ von 1996, als Anlage KE 8 die Texte der Platte „Viva los tioz“ von 1998, als Anlage KE 9 die Texte der Platte „Ein böses Märchen aus tausend finsteren Nächten“ von 2000.

Vielleicht sollten die Kläger die Kammer am vollständigen Text des Liedes „Türkenvotze“ teilhaben lassen. Der Titel ist Programm.

Das aktuelle Liedgut der Kläger – so wollen wir es einmal zusammenfassend bewerten – darf man wie folgt beschreiben: Ohne explizit-politische Parolen, ohne „Richtung“, wird eine männlich-aktivistische, soldatisch und egozentrische Mentalität bei der männlichen Fangemeinde bedient. Man ist „entschlossen“, irgendwie ständig im „Kampf“. Man vergißt zu sagen, wozu man entschlossen ist, wogegen man kämpft. Hauptsache man ist entschlossen. Den alten rechten Fans, die auch entschlossen sind, spricht man so aus dem Gemüt, ohne sie zu verprellen. Gleichzeitig kann man aber beim LG Berlin eine einstweilige Verfügung erhaschen, mit der man der taz verbietet, das Ganze als rechtsradikal einzustufen. Denn weil man ja im Kampf ist, ohne zu sagen, wogegen, kann man getrost das Kampfziel jeden selbst bestimmen lassen. Immerhin: Freund von Zivilgesellschaften mögens gerne etwas weniger kämpferisch. Wir kommen auf die Männlichkeit und Egozentrik des Weltbildes der Kläger noch zurück.

b.
Die männlich-kämpferische Grundfarbe der Darbietungen der Kläger bleibt nicht ohne Folgen:

Das Liedgut der Kläger ist interessant für rechtsradikale Plattenvertriebe.

Im rechtsradikalen Versandhandel von „Moin Moin Records“ (www.moinmoinrecords.de) können wir die alten, nach eigener klägerischer Einschätzung rechtsradikalen CD der Kläger bestellen (Anlage KE 10). Der Versandhandel „Deutsche Stimme“ der NPD-Zeitung bietet neben „NPD-Artikeln“ die Kläger – Live in Dortmund, und auch „E.I.N.S.“ (Anlage KE 11); ebenso in der Ausgabe 11/97 (Anlage KE 12), 2/98 (Anlage KE 13), 7/1998 (Anlage KE 14), 8/1998 (Anlage KE 15). Nun werden die Kläger erklären, daß sie dafür nichts können, und daß sie damit nicht einverstanden sind usw. Das erklärt aber nicht, warum sich jugendkulturelle Kreise und Milieus, die sich der NPD zu-, angehörig oder nahestehend empfinden, so auf die Kläger beziehen, und bis heute auf die Kläger abfahren.

c.
Bis heute ziehen die Kläger Rechtsradikale mit ihrem aktuellen „künstlerischen“ Schaffen magisch an. Am 16. und 17. Mai 2000 planten die Kläger einen Auftritt in Dortmund. Die NPD mobilisierte ihre jugendlichen Anhänger, Mitglieder und Sympathisanten der „Jungen Nationaldemokraten“ (JN), sich dort beim Konzert der Kläger zu reunieren und gemeinsam die klägerische Musik und Darbietung zu genießen (Aufruf von den Jungen Nationaldemokraten, Anlage KE 16) und mit den nach Einschätzung der JN so vielen rechtsradikalen Zuhörern und Fans der Kläger zusammen zu treffen. Der Aufruf fand ein gehöriges Echo. Die Kläger fühlten sich „mißbraucht“, das werden sie auch dem Gericht mitteilen, die Deutsche Stimme wiederrum empfindet die Krokodilstränen der Kläger als „hektische Betriebsamkeit“ (Stellungnahme der JN zu dem Vorgang, zu finden unter www.crosswinds.net…, Anlage KE 17). Die Deutsche Stimme, Zeitung der NPD berichtete darüber im Juni 2000 (Anlage KE 18).

d.
Die Kläger gebärden sich angesichts dessen als die verfolgte Unschuld. Dies sind sie aber keineswegs. Denn nicht ohne Not attrahieren die Kläger eine rechtsradikale Audienz: Sehen wir uns einmal die Formensprache der Kläger an.

Wir fügen als Anlage KE 19 das Portal der Homepage der Kläger bei (www.rockt.nu/InternetOnkelz) und als Anlage KE 20 Bildnisse sowie Heraldik, der sich die Fans der Kläger bedienen (www.3d-gallerie.de/Bilder/Onkelz/Onkelzgall.html). Wir finden hier den aus der Heraldik des Nationalsozialismus weithin bekannten Adler mit ausgebreiteten Schwingen (natürlich ohne Hakenkreuz). Wir wissen, daß es den Adler auch in anderen Formen- und Symbolkreisen gibt. Auch das Hakenkreuz haben die Nationalsozialisten nicht erfunden. Gleichwohl: Der Unterzeichnende, 45 Jahre alt und im verebbenden Nachkriegsdeutschland sozialisiert und stilistisch gebildet, wird durch diesen Adler an die Heraldik und Symbolik des Deutschen Faschismus erinnert, ebenso durch das Kreuz mit Kreis herum, das das Emblem der Kläger ist.

Die Schreibweise der Böhsen Onkels, die ihre Fans gewählt haben, im Kreis mit durchkreuzender Senk- und Waagerechten ist entlehnt dem Keltenkreuz, das als Signet weißhäutiger rechtsradikaler Organisationen gilt (Anlage 20a), als Erkennungsmerkmal der rechtsradikalen Skinheadbewegung (Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz, Verbot gegenüber VSBD/PdA, Anlage 20 B).

Das Alles spricht – wie die NPD mit feinem Gespür feststellen – nach wie vor rechtsradikale Fankreise an.

dürfte erstmal reichen :sauf:

@ Lars ??
@ 28 ??

aus Interesse gibs weibliche Onkelz Fans ??

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