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Ja, aber das BVerfG hat die Gelegenheit genutzt, um mit dem Zaunpfahl darauf hinzuweisen, dass man doch einfach das Rauchen in Gaststätten generell verbieten sollte. Eine einheitliche bundesrechtliche Lösung ist wohl nicht möglich, da dem verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.
Zu Deinen gar nicht uninteressanten Szenarien:
Das BVerfG untersucht immer nur die rechtliche Lage in einem Rechtsraum (beispielsweise Berlin). Wenn das Rauchen in einem Nachbarland erlaubt ist in dem zu untersuchenden Land jedoch nicht, dann ist das egal. Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen Rechtsräumen. Wenn RP Kampfhunde verbietet und Ba-Wü nicht, kann ich als RPler nicht klagen und sagen: In Ba-Wü sind doch Kampfhunde auch erlaubt. Das ist die Entscheidungsgewalt des Gesetzgebers. (Dass Urteile manchmal auch Auswirkungen auf andere Rechtsräume haben, wenn dort ähnliche oder identische Gesetze gelten, ist eine andere Frage)
Zu Freisitzen: Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf Herstellung von ökonomischer Gleichheit. Wer etwas nicht besitzt, hat kein Anrecht darauf, es vom Staat zu erhalten bzw. kann vom Staat nicht verlangen, dass er Maßnahmen trifft, um die Ungleichheit zu beseitigen. Das gilt auch für Gewerbebetriebe.
Wenn Mick67 ein tolles Motorrad besitzt, das ich auch gerne besäße, kann ich nicht den Staat verklagen und geltend machen, dass ich so eine Maschine auch gerne hätte. Ein Gastwirt ohne Freisitze muss mit seiner Situation klarkommen. Rechtlich ergeben sich daraus keine Ansprüche.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.