Klar doch! Gleiche Sache wie bei The See See, einfach schauen, dass §§ 49-50a EStG eingehalten werden. Erspart die lästige Belegsammlerei. Da muss einfach ein halbwegs Offizieller ein Auge drauf haben.
Das freut mich. Bei "It's all over now" (mit 2 Bläsern) wärst du aber definitiv sehr steil gegangen, J.W. Ich erkannte mich selbst kaum wieder.
Nein, ich kann es nicht öffnen.




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