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Thema: FSK-Einstufung, Zensur und Indizierung

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    war mit Benno Fürmann in Afghanistan Avatar von FifteenJugglers
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    FSK-Einstufung, Zensur und Indizierung

    Ich möchte in diesem Thread sowohl rechtliche Aspekte als auch Eure Ansichten und Einstellungen diskutiert wissen.
    Muß gestehen, daß ich von der rechtlichen Seite keine Ahnung habe. Welche Auswirkungen hat eigentlich eine Indizierung? Verbot von Aufführung, Verleih und Verkauf?
    "Don't reach out for me," she said
    "Can't you see I'm drownin' too?"

  2. #2
    Ausgestopfte Fliegen im Hirn
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    Zitat Zitat von FifteenJugglers
    Welche Auswirkungen hat eigentlich eine Indizierung? Verbot von Aufführung, Verleih und Verkauf?
    Bin kein Experte, aber sicherlich ist es dann mit nem öffentlichen Verkauf schwierig. Aufführungen und Verleih sind aber mit Alterskontrolle zulässig.
    Über Sinn und Unsinn lässt sich streiten, allerdings tendiere ich schon dazu, das ganze als sinnvoll einzustufen.
    pavor nocturnus

  3. #3
    Goldcard-Member Avatar von Anachronist
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    Bei Indizierung darf keine Werbung mehr betrieben werden. Erschwert somit die anderen genannten Aspekte um einiges.
    Die eigene Schönheit verblasst immerzu im Angesicht der Schönheit der Geliebten.

  4. #4
    Stopfte einen Apfel in eine sowieso schon gestopfte Trompete Avatar von Mr Bungle
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    FSK 18 (Keine Jugendfreigabe) = Darf zwar öffentlich ausgestellt und beworben werden, der Verkäufer muss jedoch sichergehen, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist.

    Indiziert = wie FSK 18 + Werbeverbot, heisst es darf noch nicht mal in Schriftform (selbst ausschließlich die Titelangabe) über eine Veröffentlichung eines solchen Filmes berichtet werden, kein Versand, keine öffentliche Positionierung des Titels.

    Beschlagnahmt/Verboten = Der Handel mit solchen Filmen ist strafbar. Vergleichbar mit Marihuana, der Eigenkonsum ist legal, der Handel jedoch nicht. Dass der Film auch nicht beworben werden darf, etc. ist selbstverständlich. Filme können wegen Gewaltverherlichung (§131) oder extremer Pornographie (§184) also Kinderpornographie, menschenverachtliche Sodomie, etc. beschlagnahmt werden.
    Don't feel safe inside my head
    Just switch off the waterfall

  5. #5
    war mit Benno Fürmann in Afghanistan Avatar von FifteenJugglers
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    Danke ... habe mich inzwischen selbst ein bißchen schlau gemacht. Wikipedia schreibt das hier:

    Zitat Zitat von www.de.wikipedia.org
    Film

    Für den Bereich des Films ist in Deutschland nicht zuletzt der § 131 StGB wichtig, der die Verbreitung (aber nicht den Besitz, nach einigen Urteilen auch nicht den bloßen Verkauf) "gewaltverherrlichender" Schriften unter Strafe stellt. Zahlreiche DVDs oder Video-Filme, die teilweise den Rang von Klassikern ihrer Genres besitzen (zum Beispiel "Blood Feast" von H.G. Lewis, "The Texas Chainsaw Massacre" von Tobe Hooper, "Dawn of the Dead" von George Romero oder aber auch "Braindead" von Peter Jackson), und außerhalb Deutschlands frei erhältlich sind, wurden und werden in Deutschland auf Grund des § 131 beschlagnahmt und sind somit auch für Erwachsene kaum ungekürzt zugänglich. Andere Filme werden zur Vermeidung einer Beschlagnahmung nur in einer stark geschnittenen, speziell für den deutschen Markt entschärften Version veröffentlicht.

    Die faktisch kaum umgehbare Einstufung durch die FSK führt in manchen Fällen dazu, dass auch Erwachsene einen Film nicht (oder nicht ungeschnitten) im Kino anschauen können. Ein aktuelles Beispiel ist der Film The Punisher, den die FSK nur in einer geschnittenen Fassung mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft hat. Generell führen die Grundsätze der FSK recht strikte Kriterien auf, unter denen ein Film überhaupt freigegeben werden kann. So dürfen Filme, die das "sittliche oder religiöse Empfinden" verletzen keine Einstufung erhalten. Diese Bestimmung spielt heute keine allzu große Rolle mehr; 1983 wurde allerdings Herbert Achternbuschs religionskritischem Film Das Gespenst mit ebendieser Begründung eine Einstufung verweigert. Auch was die (nicht-pornographische) Darstellung von Sexualität anbelangt, zeichnet sich bei der FSK (ebenso wie bei der BpjM) eine liberalere Urteilspraxis ab. Kritisch sind nach wie vor Gewaltdarstellungen.
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  6. #6
    Just another pretty face Avatar von latho
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    Gibt es bekannte Filme jenseits von Pornographie, die beschlagnahmt wurden?
    I know I'm not funny. I mean, let's face it, I'm no Groucho Marx. But if you're a guy, and you're watching late night television, are you gonna start jacking off to Groucho? I don't think so!

  7. #7
    Moderator Avatar von candycolouredclown
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    Im Post über Deinem werden z.B. 4 Filme aufgezählt. ;)

  8. #8
    Just another pretty face Avatar von latho
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    Ooops :o Anscheinend lese ich bei Wikipedia immer gleich weg...
    I know I'm not funny. I mean, let's face it, I'm no Groucho Marx. But if you're a guy, and you're watching late night television, are you gonna start jacking off to Groucho? I don't think so!

  9. #9
    Paperboy Avatar von Ford Prefect
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    1987 wurde das Ärzte-Album "Debil" auf die Liste für jugendgefährdende Medien gesetzt. Die Bundesprüfstelle entschied nun letztes Jahr, die Platte nach 17 Jahren wieder freizugeben.

    Deswegen wir das Album am 21. Oktober mit unveröffentlichtem Bonus-Material und im Digipak wiederveröffentlicht. War heute in den News von visions.de zu lesen.

  10. #10
    Aggroplaudertäschchen Avatar von sido
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    Zitat Zitat von Ford Prefect
    1987 wurde das Ärzte-Album "Debil" auf die Liste für jugendgefährdende Medien gesetzt. Die Bundesprüfstelle entschied nun letztes Jahr, die Platte nach 17 Jahren wieder freizugeben.
    geil, da freu ich mich ja schon auf das jahr 2021 wenn die ganzen hiphop-alben aus berlin (von aggro, hengzt, orgi & frauenarzt) wieder verkauft werden dürfen.
    ich verhandle nicht mit psychopathen

  11. #11
    Hey Ya! Avatar von Jules
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    Sind denn die 17 Jahre eine Standardnorm? Weniger, oder...?!

  12. #12
    Retter des Wahren und Schönen Avatar von Reino
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    Zitat Zitat von Jules Beitrag anzeigen
    Sind denn die 17 Jahre eine Standardnorm? Weniger, oder...?!
    Eine Indizierung erlöscht nach 25 Jahren, kann dann aber neu beantragt werden.
    Comics für alle! Jetzt PDF herunterladen!

  13. #13
    No mod so fierce Avatar von Napoleon Dynamite
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    Hm, ein Thema, mit dem ich mich nicht beschäftigt habe: Indiziert heißt für mich - das gibt's. Verboten - bekomme ich auch irgendwie.
    The sportos, the motorheads, geeks, sluts, bloods, wastoids, dweebies, dickheads - they all adore him.

  14. #14
    Aggroplaudertäschchen Avatar von sido
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    Zitat Zitat von Napoleon Dynamite
    Verboten - bekomme ich auch irgendwie.
    rischtisch! (und des gilt net nur für platten und filme.... :o)
    ich verhandle nicht mit psychopathen

  15. #15
    Paperboy Avatar von Ford Prefect
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    Ich hab den Verdacht, dass die Bundesprüfstelle langsam einen gemäßigteren, liberaleren Kurs ansteuert. Denn es werden CDs und Filme wieder freigegeben, die vorher unter Verschluss standen.
    Wer Wegweiser verstellt, sorgt für die Belebung langweiliger Orte

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