Betrugsversuch durch User – was tun?

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  • #6766717  | PERMALINK

    sweetheart
    trouble loves me

    Registriert seit: 17.09.2003

    Beiträge: 6,830

    Gibt es denn eine Möglichkeit die bestellten LPs (sofern sie noch vorhanden sind) herauszufordern, wenn Insolvenz und eidesstattliche Versicherung vorliegen? Dann läuft wahrscheinlich auch ein richterliches Mahnverfahren in die Leere, oder? Falls jemand weiterhelfen kann, gerne PN.

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    My favourite 45s and LPs of all time.
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    #6766719  | PERMALINK

    padam

    Registriert seit: 03.02.2006

    Beiträge: 2,044

    Ich kann nur wiedergeben, was mir gestern ein Jurist erzählt hat: Wenn Du die Platten bezahlt hast und das nachweisen kannst und sie sich in der Obhut z.B. des GV befinden (Pfändung) hast Du natürlich einen Anspruch darauf, sie gehören ja Dir, sind Dein Eigentum und dürfen demnach nicht gepfändet „bleiben“.

    Allerdings ist diese Angabe ohne Gewähr! Weiß jemand vielleicht mehr, z.B. Gollum? Ansonsten erteilt in dieser Sache der zuständige Gerichtsvollzieher sicher Auskunft.

    --

    Ich bin eine Turniermannschaft![/FONT][/I]
    #6766721  | PERMALINK

    jack-frost

    Registriert seit: 28.08.2008

    Beiträge: 6,651

    Priester LaneganDas ist aber fies :lol:

    16 Jahre alt, Ossi (und btw. als FC Magdeburg-Fan eigtl. schon genug bestraft) – ein professioneller Betrüger war der ganz sicher nicht, eher finanziell knapp bei Kasse. Vielleicht war das Ganze ja eine Lehre für ihn.

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    #6766723  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    PadamIch kann nur wiedergeben, was mir gestern ein Jurist erzählt hat: Wenn Du die Platten bezahlt hast und das nachweisen kannst und sie sich in der Obhut z.B. des GV befinden (Pfändung) hast Du natürlich einen Anspruch darauf, sie gehören ja Dir, sind Dein Eigentum und dürfen demnach nicht gepfändet „bleiben“.

    Allerdings ist diese Angabe ohne Gewähr! Weiß jemand vielleicht mehr, z.B. Gollum? Ansonsten erteilt in dieser Sache der zuständige Gerichtsvollzieher sicher Auskunft.

    Was denn jetzt?
    LPs in der Insolvenzmasse oder Pfändung durch GV für einen schnelleren, anderen Gläubiger mit Vollstreckungstitel?
    Konkrete Ratschläge lassen sich ohne den genauen, vollständigen Sachverhalt nicht geben … und dazu gehören zB die Vertragsabreden und die anschließende Korrespondenz, die mündlichen (ggf. beweisbaren) Vereinbarungen etc…. und – sorry – dazu bin ich hier nicht angemeldet. Geht ja nun echt nicht um existenzielle Dinge. Deshalb nur ein paar Hinweise:

    Insolvenz heißt nicht automatisch, dass Verträge nicht erfüllt werden. Ein verfügungsberechtigter Insolvenzverwalter könnte den Vertrag erfüllen, also die LPs ausliefern (dürfte ja nicht sooo ins Gewicht fallen).

    Zum Eigentum:
    FALLS Sweetheart einen Wechsel des Eigentums an den LPs nachweisen könnte, hätte er bei Insolvenz ein Recht auf Absonderung aus der I-Masse und im Falle einer Pfändung notfalls die Möglichkeit der Drittwiderspruchsklage (bis zur Verwertung).

    Die Annahme, allein die Überweisung des Kaufpreises hätte schon den Eigentumsübergang der Schallplatten auf ihn bewirkt, ist (so schön das auch wäre)… vorsichtig formuliert … gewagt! Da die dafür grds. erforderliche Übergabe der Sache nicht stattgefunden hat, bedürfte es als deren Ersatz zB eines Besitzmittlungsverhältnisses.
    Beispiel: Käufer nimmt die Ware nach Bezahlung nicht gleich mit, sondern lässt sie im Laden zur späteren Abholung. Verkäufer ist einverstanden. Eigentumswechsel hier ohne Übergabe sofort, weil nun kraft Abrede eines Verwahrungsverhältnisses der Verkäufer nicht mehr für sich, sondern für den Käufer den Besitz ausübt (= Käufer wird jetzt mittelbarer Besitzer).

    Also: Erst einmal den Sachverhalt klären. Wo sind die LPs und wer ist darüber verfügungsberechtigt… dem man die Geschichte herzerweichend schildern kann ;-)

    --

    #6766725  | PERMALINK

    hellcreeper

    Registriert seit: 08.07.2002

    Beiträge: 7,560

    Padam… denn durch die vollständige Bezahlung ist sie schon Dein Eigentum geworden (sagt mir gerade ein Jurist).

    Autch…

    Ich hoffe für dich, dass dieser Jurist dich hierzulande dann in diesem Fall nicht juristisch berät. Ich sage nur: Abstraktionsprinzip!
    Kann mir daher kaum vorstellen, dass dir dies eine Personen mit abgeschlossenem Jurastudium gesagt hat. Wobei, dass sollte man schon ab dem ersten Semster wissen.

    Zweitens prüft der Gerichtsvollziehen nicht das Eigentum.
    Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist ein formalistischen Verfahren.
    Hierbei wird nur auf den tatsächlichen Gewahrsam geschaut (Besitz).
    Hat der Schuldner die Sachen im Besitz und seien diese in deinem Eigentum, so werden die Sachen mitgenommen und gepfändet. Es sei denn die Eigentumsposition des Dritten ist evident.
    Der jeweilige Eigentümer hat sodann die Möglichkeit einer Drittwiderspruchsklage!

    @gollum
    Als Eigentümer hat man in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht. Kein Absonderungsrecht.
    Die Sache fällt nicht in die Masse (nur der Sicherungseigentümer hat ein Absonderungsrecht).

    --

    Wenn da Tomaten drin wären, dann wäre es Zwiebelsuppe!
    #6766727  | PERMALINK

    grandandt

    Registriert seit: 10.10.2007

    Beiträge: 24,622

    Noch etwas zu gollums Diskurs. da es bei sweetheart noch eine weitere Frage gab:

    Gibt es denn eine Möglichkeit die bestellten LPs (sofern sie noch vorhanden sind) herauszufordern, wenn Insolvenz und eidesstattliche Versicherung vorliegen? Dann läuft wahrscheinlich auch ein richterliches Mahnverfahren in die Leere, oder?

    Du mußt einen Titel (Gerichtsbeschluß gegen den Schuldner) erwirken. Nur damit hast Du ein einklagbares Recht, daß Du gegenüber einem Insolvenzverwalter geltend machen kannst.
    Außerdem reiht man sich in die Gläubigerschlange ein. Wer zuerst kommt mahlt zuerst – um es mal simpel zu sagen.

    --

    Je suis Charlie Sometimes it is better to light a flamethrower than curse the darkness. T.P.
    #6766729  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    HellCreeperAutch…

    @gollum
    Als Eigentümer hat man in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht. Kein Absonderungsrecht.
    Die Sache fällt nicht in die Masse (nur der Sicherungseigentümer hat ein Absonderungsrecht).

    Ja klar. Hast Recht. Falscher Begriff, wir meinen das Gleiche. Sind hier ja nicht im Bankgeschäft.

    --

    #6766731  | PERMALINK

    priester-lanegan

    Registriert seit: 07.06.2008

    Beiträge: 344

    seufz, dabei ging es nur um ein paar Platten …

    --

    I want to take legal advice
    #6766733  | PERMALINK

    schussrichtung

    Registriert seit: 06.02.2007

    Beiträge: 17,697

    Priester Laneganseufz, dabei ging es nur um ein paar Platten …

    Spontan, nur so: Gelächter!!!
    So , und nun weiter. Das st ungefragt ein ernstes Thema. Für alle User und auch für das RS Forum, kein Scherz.,

    --

    smash! cut! freeze!
    #6766735  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    Priester Laneganseufz, dabei ging es nur um ein paar Platten …

    Moment, so einfach kannst du dir das nicht machen, die hier gestellten Fragen müssen gestellt werden! Kann man vielleicht Sweathearts Platten aus der Konkursmasse ausgliedern und in eine neue Firma überführen, das würde Hoffnung für viele betroffene Personen bringen, die jetzt um ihre Existenz fürchten. Oder muss der Gesamtkonzern zerschlagen werden, viele einzelne Platten ihren Weg auf Flohmärkte finden. Wird der Insolvenzverwalter humane Lösungen für alle Betroffenen finden, gibt es soziale Härtefälle. Werden die Gerichts- und Verfahrenskosten vielleicht sogar den Wert des Gesamtunternehmens übersteigen, wenn Sweatheart tasächlich Klage erhebt. Das alles muss sehr genau bedacht werden…

    --

    #6766737  | PERMALINK

    priester-lanegan

    Registriert seit: 07.06.2008

    Beiträge: 344

    Dick LaurentMoment, so einfach kannst du dir das nicht machen, die hier gestellten Fragen müssen gestellt werden! Kann man vielleicht Sweathearts Platten aus der Konkursmasse ausgliedern und in eine neue Firma überführen, das würde Hoffnung für viele betroffene Personen bringen, die jetzt um ihre Existenz fürchten. Oder muss der Gesamtkonzern zerschlagen werden, viele einzelne Platten ihren Weg auf Flohmärkte finden. Wird der Insolvenzverwalter humane Lösungen für alle Betroffenen finden, gibt es soziale Härtefälle. Werden die Gerichts- und Verfahrenskosten vielleicht sogar den Wert des Gesamtunternehmens übersteigen, wenn Sweatheart tasächlich Klage erhebt. Das alles muss sehr genau bedacht werden…

    Potzblitz, das hatte ich nicht bedacht :lol:

    --

    I want to take legal advice
    #6766739  | PERMALINK

    priester-lanegan

    Registriert seit: 07.06.2008

    Beiträge: 344

    schussrichtungSpontan, nur so: Gelächter!!!
    So , und nun weiter. Das st ungefragt ein ernstes Thema. Für alle User und auch für das RS Forum, kein Scherz.,

    Klar ist es ernst, will ich nicht in Abrede stellen. Dennoch sei mir eine Frage in die Runde gestattet: Es ist ja alles gut und schön, was hier an Ratschlägen erteilt wurde, dennoch: Sind ein paar Platten diesen Aufwand wert ? Ich persönliche handhabe es so, das ich mir gekaufte Ware (gerade von Privat) nur per Nachnahme liefern lasse … umgekehrt handhabe ich es genauso. So ist jeder auf der halbwegs sicheren Seite

    --

    I want to take legal advice
    #6766741  | PERMALINK

    hellcreeper

    Registriert seit: 08.07.2002

    Beiträge: 7,560

    Dick LaurentMoment, so einfach kannst du dir das nicht machen, die hier gestellten Fragen müssen gestellt werden! Kann man vielleicht Sweathearts Platten aus der Konkursmasse ausgliedern und in eine neue Firma überführen, das würde Hoffnung für viele betroffene Personen bringen, die jetzt um ihre Existenz fürchten. Oder muss der Gesamtkonzern zerschlagen werden, viele einzelne Platten ihren Weg auf Flohmärkte finden. Wird der Insolvenzverwalter humane Lösungen für alle Betroffenen finden, gibt es soziale Härtefälle. Werden die Gerichts- und Verfahrenskosten vielleicht sogar den Wert des Gesamtunternehmens übersteigen, wenn Sweatheart tasächlich Klage erhebt. Das alles muss sehr genau bedacht werden…

    Du hast es erfasst.
    Ich finde es ist Zeit die Angelegenheit an eine Fachkundige Person abzugeben: Peter Zwegat

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    Wenn da Tomaten drin wären, dann wäre es Zwiebelsuppe!
    #6766743  | PERMALINK

    Anonym
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    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    Priester Laneganseufz, dabei ging es nur um ein paar Platten …

    Genau! Der Satz geht mir hier allerdings regelmäßig durch den Kopf… in anderen Threads ;-)

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    #6766745  | PERMALINK

    priester-lanegan

    Registriert seit: 07.06.2008

    Beiträge: 344

    HellCreeperDu hast es erfasst.
    Ich finde es ist Zeit die Angelegenheit an eine Fachkundige Person abzugeben: Peter Zwegat

    Peter Zwegat aus Berlin, sie haben gerufen! Was kann ich für sie tun ?

    --

    I want to take legal advice
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