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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FSK-Einstufung, Zensur und Indizierung



FifteenJugglers
13.09.2005, 20:42
Ich möchte in diesem Thread sowohl rechtliche Aspekte als auch Eure Ansichten und Einstellungen diskutiert wissen.
Muß gestehen, daß ich von der rechtlichen Seite keine Ahnung habe. Welche Auswirkungen hat eigentlich eine Indizierung? Verbot von Aufführung, Verleih und Verkauf?

Bluezifer
13.09.2005, 21:16
Welche Auswirkungen hat eigentlich eine Indizierung? Verbot von Aufführung, Verleih und Verkauf?

Bin kein Experte, aber sicherlich ist es dann mit nem öffentlichen Verkauf schwierig. Aufführungen und Verleih sind aber mit Alterskontrolle zulässig.
Über Sinn und Unsinn lässt sich streiten, allerdings tendiere ich schon dazu, das ganze als sinnvoll einzustufen.

Anachronist
13.09.2005, 22:11
Bei Indizierung darf keine Werbung mehr betrieben werden. Erschwert somit die anderen genannten Aspekte um einiges.

Mr Bungle
14.09.2005, 02:46
FSK 18 (Keine Jugendfreigabe) = Darf zwar öffentlich ausgestellt und beworben werden, der Verkäufer muss jedoch sichergehen, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist.

Indiziert = wie FSK 18 + Werbeverbot, heisst es darf noch nicht mal in Schriftform (selbst ausschließlich die Titelangabe) über eine Veröffentlichung eines solchen Filmes berichtet werden, kein Versand, keine öffentliche Positionierung des Titels.

Beschlagnahmt/Verboten = Der Handel mit solchen Filmen ist strafbar. Vergleichbar mit Marihuana, der Eigenkonsum ist legal, der Handel jedoch nicht. Dass der Film auch nicht beworben werden darf, etc. ist selbstverständlich. Filme können wegen Gewaltverherlichung (§131) oder extremer Pornographie (§184) also Kinderpornographie, menschenverachtliche Sodomie, etc. beschlagnahmt werden.

FifteenJugglers
14.09.2005, 14:52
Danke ... habe mich inzwischen selbst ein bißchen schlau gemacht. Wikipedia schreibt das hier:


Film

Für den Bereich des Films ist in Deutschland nicht zuletzt der § 131 StGB wichtig, der die Verbreitung (aber nicht den Besitz, nach einigen Urteilen auch nicht den bloßen Verkauf) "gewaltverherrlichender" Schriften unter Strafe stellt. Zahlreiche DVDs oder Video-Filme, die teilweise den Rang von Klassikern ihrer Genres besitzen (zum Beispiel "Blood Feast" von H.G. Lewis, "The Texas Chainsaw Massacre (http://de.wikipedia.org/wiki/Blutgericht_in_Texas)" von Tobe Hooper (http://de.wikipedia.org/wiki/Tobe_Hooper), "Dawn of the Dead" von George Romero (http://de.wikipedia.org/wiki/George_Romero) oder aber auch "Braindead" von Peter Jackson), und außerhalb Deutschlands frei erhältlich sind, wurden und werden in Deutschland auf Grund des § 131 beschlagnahmt und sind somit auch für Erwachsene kaum ungekürzt zugänglich. Andere Filme werden zur Vermeidung einer Beschlagnahmung nur in einer stark geschnittenen, speziell für den deutschen Markt entschärften Version veröffentlicht.

Die faktisch kaum umgehbare Einstufung durch die FSK (http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Selbstkontrolle_der_Filmwirtschaft) führt in manchen Fällen dazu, dass auch Erwachsene einen Film nicht (oder nicht ungeschnitten) im Kino anschauen können. Ein aktuelles Beispiel ist der Film The Punisher, den die FSK nur in einer geschnittenen Fassung mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft hat. Generell führen die Grundsätze der FSK recht strikte Kriterien auf, unter denen ein Film überhaupt freigegeben werden kann. So dürfen Filme, die das "sittliche oder religiöse Empfinden" verletzen keine Einstufung erhalten. Diese Bestimmung spielt heute keine allzu große Rolle mehr; 1983 wurde allerdings Herbert Achternbuschs (http://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Achternbusch) religionskritischem Film Das Gespenst mit ebendieser Begründung eine Einstufung verweigert. Auch was die (nicht-pornographische) Darstellung von Sexualität anbelangt, zeichnet sich bei der FSK (ebenso wie bei der BpjM) eine liberalere Urteilspraxis ab. Kritisch sind nach wie vor Gewaltdarstellungen.

latho
19.09.2005, 21:10
Gibt es bekannte Filme jenseits von Pornographie, die beschlagnahmt wurden?

candycolouredclown
19.09.2005, 21:12
Im Post über Deinem werden z.B. 4 Filme aufgezählt. ;)

latho
19.09.2005, 21:36
Ooops :o Anscheinend lese ich bei Wikipedia immer gleich weg...

Ford Prefect
19.09.2005, 21:54
1987 wurde das Ärzte-Album "Debil" auf die Liste für jugendgefährdende Medien gesetzt. Die Bundesprüfstelle entschied nun letztes Jahr, die Platte nach 17 Jahren wieder freizugeben.

Deswegen wir das Album am 21. Oktober mit unveröffentlichtem Bonus-Material und im Digipak wiederveröffentlicht. War heute in den News von visions.de zu lesen.

sido
24.09.2005, 17:45
1987 wurde das Ärzte-Album "Debil" auf die Liste für jugendgefährdende Medien gesetzt. Die Bundesprüfstelle entschied nun letztes Jahr, die Platte nach 17 Jahren wieder freizugeben.
geil, da freu ich mich ja schon auf das jahr 2021 wenn die ganzen hiphop-alben aus berlin (von aggro, hengzt, orgi & frauenarzt) wieder verkauft werden dürfen.

Jules
24.09.2005, 18:51
Sind denn die 17 Jahre eine Standardnorm? Weniger, oder...?!

Napoleon Dynamite
24.09.2005, 19:04
Hm, ein Thema, mit dem ich mich nicht beschäftigt habe: Indiziert heißt für mich - das gibt's. Verboten - bekomme ich auch irgendwie.

sido
24.09.2005, 19:23
Verboten - bekomme ich auch irgendwie.
:lol: rischtisch! (und des gilt net nur für platten und filme.... :o)

Ford Prefect
24.09.2005, 19:39
Ich hab den Verdacht, dass die Bundesprüfstelle langsam einen gemäßigteren, liberaleren Kurs ansteuert. Denn es werden CDs und Filme wieder freigegeben, die vorher unter Verschluss standen.

deadflowers
24.09.2005, 19:53
Zum Beispiel?

Ford Prefect
24.09.2005, 20:10
Zum Beispiel?

Wie schon ein paar Posts vorher von mir erwähnt, gibt es bald wieder das Album "Debil" der Ärzte im Handel.

Außerdem wurde der umstrittene Italo-Streifen "Die 120 Tage von Sodom" wieder freigegeben.

Was aber ganz und gar nicht heißen soll, dass ich das begrüßenswert finde, eher im Gegenteil. Meiner Meinung nach hätte dieser Schrott in der Verdammung bleiben müssen, jetzt mal bezüglich dieses Films.

Mr Bungle
24.09.2005, 20:13
Außerdem wurde der umstrittene Italo-Streifen "Die 120 Tage von Sodom" wieder freigegeben.

Wovon ? Indiziert war er schon immer, ist es immernoch und beschlagnahmt nie.

Napoleon Dynamite
24.09.2005, 20:17
Was aber ganz und gar nicht heißen soll, dass ich das begrüßenswert finde, eher im Gegenteil. Meiner Meinung nach hätte dieser Schrott in der Verdammung bleiben müssen, jetzt mal bezüglich dieses Films.Papperlapp. Diesen Film schätzt, zu Recht, sogar dr. music.

deadflowers
24.09.2005, 20:18
Wie schon ein paar Posts vorher von mir erwähnt, gibt es bald wieder das Album "Debil" der Ärzte im Handel.

Die war verboten?

Napoleon Dynamite
24.09.2005, 20:19
Die war verboten?Kann ich mich freikaufen, wenn ich ein paar ehemalige Freunde anzeige?

Ford Prefect
24.09.2005, 20:36
Papperlapp. Diesen Film schätzt, zu Recht, sogar dr. music.

Dachte immer, der Film wäre in Deutschland und etlichen anderen europäischen Ländern verboten gewesen. Habt ihr ihn gesehen?

Napoleon Dynamite
24.09.2005, 20:40
JA. Mehrmals.

latho
25.09.2005, 01:13
Kann ich mich freikaufen, wenn ich ein paar ehemalige Freunde anzeige?
Napo, Kronzeuge der FSK? Ich wusste nicht, dass Du die Ärzte kanntest...

sido
29.09.2005, 22:55
Habt ihr ihn gesehen?
yo, geht so. hätte von mir aus ruhig noch etwas härter sein können.
mehr hiervon :Banane20: und so

sido
29.09.2005, 22:58
ich weiss, des hier ist die film-abteilung aber da es um indizierung geht, wollte ich mal kurz die neueste pressemeldung (von letztem freitag, glaub ich) in sachen indizierung von cd´s hier reinpacken. wenn es denn genehm ist (sonst werd ich´s selbstverständlich später wieder wegeditieren):


Aggro Berlin: Sidos "Maske" wird indiziert

Nächstes Kapitel in Sachen Bundesprüfstelle vs. Aggro Berlin: Sidos "Maske", Bushidos "Vom Bordstein bis zur Skyline" und die "Aggro Ansage 4" werden indiziert.

Bonn (rai) - Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wird offenbar weitere Tonträger des Berliner Hip Hop-Labels Aggro Berlin indizieren. Das berichtet der Branchendienst Musikwoche in seiner Online-Ausgabe. Betroffen seien die Alben "Maske" von Sido und "Vom Bordstein bis zur Skyline" von Bushido, sowie der Label-Sampler "Aggro Ansage Nr. 4". Wie das Hip Hop-Magazin rap.de erfahren hat, soll die Indizierung am 30. September im Bundesanzeiger öffentlich gemacht und damit rechtskräftig werden.
Die betroffenen Tonträger unterliegen ab diesem Termin bestimmten Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. So dürfen sie beispielsweise nicht mehr in Geschäften verkauft werden, die Jugendlichen zugänglich sind. Der Versandhandel mit jugendgefärdenden Medien ist generell verboten, auch wer indizierte Tonträger Kindern und Jugendlichen vorspielt, macht sich nach § 15 des Jugenschutzgesetzes strafbar.

Es ist nicht die erste Begegnung des Berliner Labels mit der Jugenschutzbehörde. Bereits im Frühsommer dieses Jahres setzte die BPjM verschiedene Aggro-Erzeugnisse auf den Index, unter anderen Bushidos Debütalbum "King Of Kingz". Auch die Nummer 3 der "Aggro Ansage"-Reihe kam schon zu zweifelhaften Index-Ehren. Im Hause Aggro dürfte die neuerliche Indizierung eher als weiterer Ritterschlag empfunden werden, zumal sie reichlich spät erfolgt. So stammt etwa "Maske" aus dem Jahr 2004 und erreichte seinerzeit Platz 3 der deutschen Albumcharts, das jetzt indizierte Bushido-Album ist sogar schon seit 2003 auf dem Markt - und wurde seinerzeit vom laut.de-Hip Hop-Experten als "Classic-Material" abgefeiert. Ob die nun bevorstehenden Handelsbeschränkungen dem Absatz schaden, darf also eher bezweifelt werden.

von wegen, die werden liberaler. in sachen film sicherlich, weil der fsk lockerer wird und man die neuen 18er-filme net mehr indizieren kann wegen dem neuen jugendschutzgesetz mit dem "keine jugendfreigabe" und so, aber in sachen musik seh ich da eigentlich immer noch schwarz wie die sich immer extremer häufenden indizierungen von rap-cd´s aus meiner heimatstadt zeigen.

(wie gesagt: wenn´s hier thematisch überhaupt net reinpasst wegen film-ecke und so, lösch ich´s wieder.)

latho
30.09.2005, 02:46
Bleiben wir leicht OT: Renate Schmidt soll die Bundesprüfstelle doch regelrecht gedrängelt haben, eine Version von Command & Conquer (PC-Spiel) zu verbieten. Offizieller Grund war, dass man dort Atombomben schmeißen konnte (habe ich zum ersten Mal 1993 in Civilization gemacht), der inoffzielle wohl eher, dass man einer US-Firma im Jahr des Golfkriegs eins auswischen wollte.

Sonic Juice
24.04.2008, 14:56
Man darf sich mal wieder wundern und sorgen über die bundesdeutschen Ambitionen, Erwachsene vorm schlimmen Film zu schützen.
"Funny Games" und "Clockwork Orange": ja (weil "künstlerisch anerkannt"), "Saw" und "Hostel": nein (weil denen ja eh kaum einer "eine Träne nachweint"), so einfach geht das.
Und bei Tarantino je nach dem, ob er Regie führt (Pulp Fiction!) oder produziert (Hostel!), nehme ich an...



URL: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?em_cnt=1324092


Wo Gewalt anfängt
VON TILMANN P. GANGLOFF

Professionelle Jugendschützer sind um ihre Arbeit nicht zu beneiden. Das gilt vor allem für den Filmbereich. Wie soll man etwa Laien begreiflich machen, wo eine "einfache Jugendgefährdung" aufhört und eine "schwere Jugendgefährdung" beginnt? Nun beabsichtigt die Bundesregierung, die Grauzone noch zu erweitern. Eine geplante Gesetzesänderung sieht vor, einen neuen Begriff einzuführen: Videospiele oder Filme sollen keine Kennzeichnung bekommen, wenn die Gewaltdarstellungen "das Geschehen beherrschen".

Für die betroffenen Bildmedien wäre dies fatal. Die Verweigerung eines Kennzeichens darf nicht verwechselt werden mit dem Urteil "Keine Jugendfreigabe", das dem früheren "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" entspricht. Erhält etwa ein Film hingegen keine Kennzeichnung, darf er auch nicht beworben werden. Das Werk dürfte zwar öffentlich gezeigt werden, aber jeder Hinweis auf die Vorführung wäre strafbar.

Faktisch kommt das Verdikt somit einer Zensur gleich. Aus Sicht der Filmwirtschaft bewegt sich die geplante Verschärfung daher in der Nähe zum Verfassungsverstoß. Denn so lange ein Film nicht gegen das Strafgesetzbuch verstößt, also nicht zu Rassenhass aufruft, NS- oder Kriegs-Propaganda betreibt oder zu Straftaten auffordert, ist er nicht verboten.

"Es kann nicht sein", kritisiert Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) und der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (Spio), "dass ein Film aus Gründen des Jugendschutzes auch Erwachsenen nicht zugänglich ist. Das ist ein Konstruktionsfehler. So etwas gibt es nur in Deutschland."

Man könnte mit einem Achselzucken über die Sache hinweggehen: Die Politik mag bei ihrer Verschärfung des Jugendmedienschutzes übers Ziel hinausschießen, doch die Maßnahme wird vor allem Filme wie "Hostel" oder "Saw" treffen, in denen munter gemetzelt wird - die weitaus überwiegende Mehrheit der Kinofans hat keinerlei Interesse an diesen Splatter-Filmen und wird ihnen keine Träne nachweinen.

Doch es geht ums Prinzip, wie Christiane von Wahlert klarstellt: "Jugendschutz darf nicht zur Geschmackszensur werden." Die FSK-Geschäftsführerin mag solche Filme auch nicht. Sie macht sich trotzdem für sie stark, getreu der Maxime von Rosa Luxemburg, dass Freiheit immer die Freiheit der Andersdenkenden sei.

Ziel des Entwurfs für eine Neufassung des Jugendschutzgesetzes, der noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, sind eigentlich die so genannten Killerspiele; dass es auch die Filmwirtschaft treffen wird, ist gewissermaßen ein Kollateralschaden.

Dabei gibt es nach Meinung ausgewiesener Jugendschützer keinerlei Handlungsbedarf, im Gegenteil. Bereits jetzt bekommen "jugendgefährdende Trägermedien" (also Spiele und Filme) keine Freigabekennzeichnung, wenn sie "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten". Schon diesen Vorgang findet Christiane von Wahlert fragwürdig, denn streng genommen dürften dann auch künstlerisch anerkannte Werke wie "Funny Games" von Michael Haneke, Francis Ford Coppolas "Apocalypse Now" oder Stanley Kubricks "Uhrwerk Orange" keine Kennzeichnung erhalten.

Die Einführung "eines weiteren unbestimmten Rechtsbegriffs", nämlich den der "Gewaltbeherrschtheit", heißt es in einer Stellungnahme der Spio, "würde lediglich ein zusätzliches auslegungsbedürftiges Kriterium schaffen". Strafnormen, belehrt von Wahlert, müssten aber "bestimmt sein.Ein weiteres interpretationsfähiges Kriterium führt in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit: Wo zieht man die Grenze zwischen Kriegs- und Antikriegsfilm? Und ab wie viel Minuten Gewaltdarstellung ist ein Film überhaupt ‚gewaltbeherrscht'?" Den Begriff findet die FSK-Leiterin ohnehin problematisch, denn er stammt aus der Debatte um Killerspiele. Aber "Spiele und Filme kann man nicht in einen Topf werfen".

Joachim von Gottberg, Leiter der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) in Berlin, hält Jugendschutzverschärfungen aller Art als Präventivmaßnahme gegen Amokläufe ohnehin für Unfug: "Das ist ein untauglicher Versuch am untauglichen Objekt. Für potenzielle Amokläufer ist die Berichterstattung über frühere Taten dieser Art viel relevanter als dargestellte Gewalt."

Nach Ansicht des FSF-Chefs gibt es nur eine wirksame Maßnahme: "Die Aussicht auf schlagartige Beachtung ist ein ganz starkes Motiv für Amokläufer. Also sollte man Amokläufe am besten totschweigen." Auf anderem Gebiet hat sich hat sich die Methode bereits bewährt: In mehreren Großstädten ist die Zahl der U-Bahn-Selbstmorde deutlich zurückgegangen, seit die Medien nicht mehr darüber berichten.

Halvarer
16.05.2008, 00:03
das ist ja mal wieder völlig daneben ... ich hab es eh noch nie verstanden, warum ein geradezu gewaltverherrlichender Film wie SAW ab 16 ist und ein Film wie Funny Games, der versucht kritisch mit dem Thema Gewalt umzugehen ab 18!?

ist es also körperliche oder psychische Gewalt die "das Geschehen beherrschen" muss um einen Film zu indizieren?

apropos Funny Games - der kommt ja demnächst als 1zu1 US-Remake in die Kinos. 10 Jahre nach seinem österreichischem Orginal mehr denn je von Bedeutung, wie ich finde.

Sonic Juice
16.05.2008, 00:14
apropos Funny Games - der kommt ja demnächst als 1zu1 US-Remake in die Kinos. 10 Jahre nach seinem österreichischem Orginal mehr denn je von Bedeutung, wie ich finde.

Kinostart in Deutschland angeblich (http://www.zelluloid.de/filme/index.php3?id=12086)29.5.
Erste Eindrücke findest Du hier (http://forum.rollingstone.de/showpost.php?p=1479071&postcount=29).

Nachtmahr
16.05.2008, 01:03
1zu1 US-Remake

Dann ist der moralinsaure Fingerzeig also wieder mit von der Partie. Skeptisch!

Napoleon Dynamite
18.09.2008, 15:00
Und bei Tarantino je nach dem, ob er Regie führt (Pulp Fiction!) oder produziert (Hostel!), nehme ich an...Um dieses Prinzip nochmals zu füttern: Ab dem 01.10 ist die Spielfilmfassung von "Planet Terror" indiziert.

Bullitt
12.10.2010, 18:19
Spannend, wie hartnäckig die F.A.Z. als Haus- und Hofzeitung von Bundesfamilienminsterin Kristina Schröder seit dem 3. Oktober versucht, einen Skandal um vermeintlich zu laxe Alterfreigaben (http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E366EB47B92C5427AB52BBE1ABA1F0182~ATpl~Ecommon ~Scontent.html) durch die FSK zu lancieren. Und schon wird nach staatlicher Kontrolle (http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8CE790E1/Doc~ED33F90CA6C044B58B11A3335271D2075~ATpl~Ecommon ~Scontent.html) gebrüllt. Rein zufällig steht am 13.10. ein seit Montan geplanter Besuch der Ministerin bei der FSK an.

Reino
12.10.2010, 18:28
Sind denn die 17 Jahre eine Standardnorm? Weniger, oder...?!
Eine Indizierung erlöscht nach 25 Jahren, kann dann aber neu beantragt werden.